Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Mit der Unterzeichnung eines Auftrages zur Durchführung eines Feuerwerkes, treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, in Kraft. Alle aufgeführten Punkte gelten für ALBSTERNE und den Auftraggeber. Alle Abweichungen von den AGB bedürfen der schriftlichen Form.

§ 2 Auftragserteilung

Sämtliche Beratungen, inklusive einer ggf. erforderlichen Erstbesichtigung des Abbrennplatzes erfolgen, insofern nicht anders vereinbart, kostenlos. Erst durch die schriftliche bzw. elektronische Bestätigung (Email) oder einer Anzahlung gilt der Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.

§ 3 Preise und Bezahlung

Die Preise für das Feuerwerk werden in schriftlicher Form verbindlich festgehalten. Sofern nicht anders vereinbart, sind 30% (bzw. 40% ab PREMIUM) des Auftragswertes sofort nach Auftragsbestätigung bzw. Rechnungserhalt zu zahlen. Der Restbetrag von 70% (bzw. 60%) ist spätestens 14 Tage nach dem Feuerwerkstermin zu zahlen.

Bei Nichtbezahlung, steht es ALBSTERNE zu, Zahlungserinnerungen zu versenden.


- Nach 2 Wochen Verzug die erste Zahlungserinnerung (ohne Mahngebühr)

- Nach 4 WochenVerzug die zweite Zahlungserinnerung (ohne Mahngebühr)

- Danach bis zur Begleichung des fälligen Betrages alle 2 Wochen (inklusive Mahngebühren)

§ 4 Pflichten von ALBSTERNE

ALBSTERNE verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und pünklichlich durchzuführen. Darunter fällt insbesondere:

(1) Die Anzeige des Feuerwerkes bei der entsprechenden Behörde.

(2) Die Einholung aller ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen bei der Gemeinde, dem Land oder dem Bund.

(3) Die Absprachen mit dem Grundstückseigner und der Eventlocation.

(4) Der Feuerwerksaufbau unter Berücksichtung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften.

(5) Die professionelle Zündung des Feuerwerkes unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften.

(6) Die Grobreinigung des Abbrandplatzes.

(7) Die ordnungsgemäße Entsorgung der abgebrannten Feuerwerkskörper.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat den Sicherheitsanordnungen des verantwortlichen Pyrotechnikers von ALBSTERNE unbedingt Folge zu leisten, anderenfalls ist ALBSTERNE berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle angefallenen Auslagen und Ausfälle sind in diesem Falle vom Auftraggeber zu tragen.

§ 6 Feuerwerksausfall

Kann das Feuerwerk aus folgenden Gründen nicht durchgeführt werden, ist ALBSTERNE verpflichtet dem Auftraggeber die bisherig getätigten Zahlungen (ohne Zinsen) zurück zu erstatten.:

(1) Eine Änderung der Genehmigungsregeln verhindern die Durchführung des Feuerwerkes.

(2) Die Zusage des Grundstückeigentümers oder der Eventlocation wird nicht gewährleistet und verhindert somit die Durchführung des Feuerwerkes, sofern kein alternativer Zündplatz in Absprache mit dem Auftraggeber gefunden wird.

(3) Das Feuerwerk kann aufgrund von witterungsbedingten Einflüssen oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden.

(4) Im Krankheitsfalle des verantwortlichen Pyrotechnikers steht es ALBSTERNE zu, das Feuerwerk abzusagen. ALBSTERNE bemüht sich einen entsprechenden Ersatz zu finden, jedoch besteht in diesem Fall keine Durchführungsgarantie. Bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers werden dann in voller gezahlter Höhe (ohne Zinsen) zurückgezahlt.

§ 7 Vertragsänderungen

Der Auftraggeber hat das Recht den vereinbarten Feuerwerkstermin abzuändern.

Dabei müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden:

(1) Wird der Feuerwerkstermin bis zu 4 Wochen vor der Zündung geändert, fallen keine weiteren Kosten an. Bei kurzfristigeren Änderungen des Feuerwerktermin, behält sich ALBSTERNE vor, angefallene und nicht erstattungsfähige Genehmigungsgebühren gesondert vom Auftraggeber erstatten zu lassen.

(2) Eine Veränderung des Feuerwerktermin muss so erfolgen, dass ALBSTERNE die Fristen für die Anzeige des Feuerwerkes oder die Einholung eventueller Genehmigungen einhalten kann.

§ 8 Stornierungsgebühren

Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag zu stornieren. Durch die Stornierung seitens des Auftraggeber

fallen folgende Gebühren an:

(1) Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die allgemeine Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsschluss.

(2) Erfolgt die Stornierung nach einer Frist von 14 Tage und bis 31 Tagen vor dem vertraglich vereinbarten Feuerwerktermin, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 10% des Auftragswertes tragen.

(3) Erfolgt die Stornierung 30 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Feuerwerktermin oder später, muss der Auftraggeber Stornierungsgebühren in Höhe von 50% des Auftragwertes tragen.

§ 9 Haftung / Schadenersatz

(1) ALBSTERNE haftet uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen. Dies gilt auch, soweit die vorgenannten Verletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter des Anbieters oder eines Erfüllungsgehilfen begangen bzw. verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind.

(2) Alle Kosten für eventuelle Auflagen durch Ordnungsbehörden oder höherer Gewalt (z.B. Feuerwerhrdienste als Brandsicherheitswache bei einem Feuerwerk) trägt grundsätzlich der Auftraggeber selbst.

§ 10 Urheberrecht

Die Urheberrechte am Feuerwerk, sowie an Bild- und Tonmaterial dieses, werden nicht übertragen und stehen ausschließlich ALBSTERNE zu, welche diese für eigene Zwecke (z.B. Werbung) verwenden darf. Abweichungen davon sind nur mit Genehmigung von ALBSTERNE erlaubt.

§ 11 Teilnichtigkeit

Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

§ 12 Erfüllungsort / Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragspartnern aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten, ist der Geschäftssitz von Albsterne